Planungshonorar
Das Honorar für die Erstellung von Außenanlagen/Freianlagen
ist durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
geregelt und orientiert sich an den Herstellungskosten (Baukosten).
Sofern die errechneten Herstellungskosten über 20.452 € liegen,
sind die Honorarsätze festgesetzt. Sie betragen für das gesamte
Leistungsspektrum (von der Grundlagenermittlung bis zur Bauüberwachung
und Dokumentation) je nach Komplexität der Planungsaufgabe ca. 10%
- 30% der Herstellungskosten.
Bei der Beauftragung einzelner Leistungsphasen wird das Honorar anteilig
berechnet.
Befinden sich die errechneten Baukosten unterhalb des oben genannten Betrages,
kann das Honorar gemäß HOAI als Pauschal- oder Zeithonorar berechnet
werden.
Für Zeithonorare berechne ich 65 € je Stunde (zzgl. Mehrwertsteuer).